kulturförderung
Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG) bestimmt, dass Verwertungsgesellschaften einen Teil der Einnahmen für Kultur- und
Nachwuchsförderung verwenden sollen. Der in den Förderfonds der TWF einzuzahlende Anteil wird anhand der verteilungsfähigen Erlöse ermittelt und in den jeweiligen Verteilungsplänen festgelegt. Die Fondsgelder werden nach den Vorschlägen der Geschäftsführung und entsprechender Zustimmung des Beirats verwendet.