Meldungen für das Ausstrahlungsjahr 2020 sind bis spätestens 30.11.2021 abzuschließen. Den registrierten Wahrnehmungsberechtigten wurde der Meldeschluss am 02.09.2021 offiziell verkündet.
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Meldungen für das Ausstrahlungsjahr 2020 sind bis spätestens 30.11.2021 abzuschließen. Den registrierten Wahrnehmungsberechtigten wurde der Meldeschluss am 02.09.2021 offiziell verkündet.
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Mit der Anfang September erfolgten Ausschüttung, haben wir die Jahre 2012 bis 2019, unter Auflösung aller Rückstellungen (ausgenommen Skript), abgeschlossen. Die Gutschriften wurden elektronisch erstellt (PDF) und sind im Meldeportal abrufbar.
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Das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (kurz: UrhDaG) wurde vom Bundestag und Bundesrat beschlossen und tritt am 7. Juni 2021 in Kraft.
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Die Werbefilme für das Jahr 2020 sind ab sofort im Online-Meldeportal verfügbar. Bitte beachten Sie hierzu die Neuaufteilung der Rechtekategorie Szene-/Kostümbild. Diese Kategorien werden ab sofort getrennt gemeldet.
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Unsere jährliche Regelausschüttung wird im Laufe des Monats September durchgeführt. Die Zahlungen erfolgen spätestens zum 30.09.. Die Gutschriften werden im persönlichen Bereich des Meldeportals elektronisch zur Verfügung gestellt.
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Die Meldefrist für die Werbefilme der Jahre 2012 bis 2019 endet am 30. Novemeber 2020. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt und nach diesem Datum keine Meldungen für diese Jahre mehr vorgenommen werden können.
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Aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Corona-Krise haben wir uns entschlossen, die derzeit schon ausschüttungsfähigen Gelder nicht erst in der Regelausschüttung im September, sondern möglichst zeitnah zu verteilen. Die Auszahlung wird voraussichtlich noch vor Ostern stattfinden.
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Die Gremien der TWF haben in der letzten Sitzung einen neuen Verteilungsplan beschlossen. Dieser ist ab sofort im Bereich DOKUMENTE abrufbar.
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In Kürze findet die jährliche Regelausschüttung an Produzenten und Filmurheber für die Jahre 2012 bis 2017 statt. Die Auszahlung der einzelnen Beträge erfolgt bis spätestens Ende Juli.
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Wir bitten alle Berechtigten - Produzenten und Urheber - ihre Werke der Jahre 2012 bis 2017 bis spätestens 31. März 2019 im Online-Meldeportal zu melden.
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Das Ergebnis der ersten Delegiertenwahl liegt inzwischen vor. Alle Berechtigten haben wir entsprechend per Email informiert. Die neu gewählten Delegierten werden in Kürze auf der Homepage veröffentlicht.
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In Kürze findet die jährliche Regelausschüttung an die Produzenten für die Jahre 2012 bis 2017 statt. Die Auszahlung der einzelnen Beträge erfolgt bis Ende September.
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Das VGG erfordert die Wahl mehrerer Delegierter. Diese Wahl wird im schriftlichen Verfahren stattfinden. Alle Berechtigten erhalten hierzu in Kürze ein gesondertes Schreiben mit allen Informationen zur Wahl.
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Ab sofort können alle Werkmeldungen über unser neues Online-Meldeportal abgegeben werden. Alle Berechtigten wurden hierüber bereits per Email informiert.
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Die Ausschüttung unter Berücksichtigung der Jahre 2012 bis 2015 findet in Kürze statt.
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Durch das neue VGG, als auch durch die neue Auswertungspraxis (Nutzungsdaten) werden derzeit intern einige Arbeitsabläufe angepasst. Die Ausschüttung wird dennoch rechtzeitig im September vorgenommen.
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Wir bitten alle Berechtigten der Kategorie PRODUZENTEN bis zum 15.09.2017 die Meldungen für die Jahre 2012 bis 2015 abzuschließen. Bitte beachtet, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt.
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Ab 2017 gilt nach der Übergangsvorschrift das neue "Gesetz über die Verwertungsgesellschaften" (VGG) und löst damit das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ab.
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Die TWF nimmt ab dem 01.01.2017 Filmurheber von Werbefilmen auf, die im deutschen Fernsehen gesendet wurden. Berechtigt sind Filmurheber, die bei Werbefilmen mitgewirkt haben, die ab dem Jahr 2008 im deutschen Fernsehen ausgestrahlt wurden.
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