BEITRITT ZUR TWF

WIE WIRD MAN BERECHTIGTE*R?

Grundsätzlich sind die (Wahrnehmungs-)Berechtigten in zwei Bereiche aufgeteilt:

Produzenten

Produzent bzw. Werbefilmhersteller ist derjenige, der das wirtschaftliche Risiko einer Werbefilmproduktion trägt und die Filmschaffenden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung anstellt.

Filmurheber

Zu den Filmurhebern zählen folgende Gewerke: Regie, Skript, Kamera, Schnitt und Ausstattung (Architektur, Szenenbild, Kostüme).

Nicht zu den Filmurhebern, und damit zu den möglichen Wahrnehmungsberechtigten der TWF in diesem Sinne, gehören die Schauspieler; diese erwerben Leistungsschutzrechte am Filmwerk, aber keine Urheberrechte.

VORAUSSETZUNGEN

Werbefilme wurden im deutschen TV ausgestrahlt

Ausstrahlung erfolgte nach dem 01.01.2021

Nicht als Werbefilme gelten:

Sendereigenwerbung (Werbung für eigene Leistungen des Senders)

Programmtrailer und -hinweise

Senderkennungen/Werbetrenner

Kino-/Filmtrailer

Hinweise auf erschienene Bild-/Tonträger

Intros

Sponsoringhinweise außerhalb des Werbeblocks

Wahlwerbung

Produktplatzierungen

Dauerwerbesendungen

ABLAUF

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3

Sollten Sie noch Fragen haben, schauen Sie gerne auf unserer FAQ-Seite vorbei.

Unsere Kontaktdaten finden Sie HIER.