BEITRITT ZUR TWF
WIE WIRD MAN BERECHTIGTE*R?
Produzent bzw. Werbefilmhersteller ist derjenige, der das wirtschaftliche Risiko einer Werbefilmproduktion trägt und die Filmschaffenden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung anstellt.
Zu den Filmurhebern zählen folgende Gewerke: Regie, Skript, Kamera, Schnitt und Ausstattung (Architektur, Szenenbild, Kostüme).
Nicht zu den Filmurhebern, und damit zu den möglichen Wahrnehmungsberechtigten der TWF in diesem Sinne, gehören die Schauspieler; diese erwerben Leistungsschutzrechte am Filmwerk, aber keine Urheberrechte.
VORAUSSETZUNGEN
Werbefilme wurden im deutschen TV ausgestrahlt
Ausstrahlung erfolgte nach dem 01.01.2021
Nicht als Werbefilme gelten:
Sendereigenwerbung (Werbung für eigene Leistungen des Senders)
Programmtrailer und -hinweise
Senderkennungen/Werbetrenner
Kino-/Filmtrailer
Hinweise auf erschienene Bild-/Tonträger
Intros
Sponsoringhinweise außerhalb des Werbeblocks
Wahlwerbung
Produktplatzierungen
Dauerwerbesendungen