Sollten Sie mit unserer Arbeit einmal nicht zufrieden sein, haben Sie gem. § 33 VGG die Möglichkeit, eine offizielle Beschwerde einzureichen.
Dies gilt vor allem bei Fragen zu(r)
- Aufnahme und Beendigung der Rechtewahrnehmung oder dem Entzug von Rechten
- Bedingungen für die Mitgliedschaft und die Wahrnehmungsbedingungen
- Einziehung, Verwaltung und Verteilung der Einnahmen von Rechten
- Abzügen von den Einnahmen von Rechten
Ihre Beschwerde richten Sie bitte schriftlich an:
TWF Treuhandgesellschaft Werbefilm mbH
Referat Beschwerde VGG
Frauenstraße 22
80469 München
Sie erhalten auf Ihre Beschwerde in jedem Fall zeitnah eine schriftliche Stellungnahme der Geschäftsführung.