BESCHWERDE

Beschwerdeverfahren nach § 33 VGG

Sollten Sie mit unserer Arbeit einmal nicht zufrieden sein, haben Sie gem. § 33 VGG die Möglichkeit, eine offizielle Beschwerde einzureichen.

 

Dies gilt vor allem bei Fragen zu(r)

 

  • Aufnahme und Beendigung der Rechtewahrnehmung oder dem Entzug von Rechten
  • Bedingungen für die Mitgliedschaft und die Wahrnehmungsbedingungen
  • Einziehung, Verwaltung und Verteilung der Einnahmen von Rechten
  • Abzügen von den Einnahmen von Rechten

 

Ihre Beschwerde richten Sie bitte schriftlich an:

 

TWF Treuhandgesellschaft Werbefilm mbH
Referat Beschwerde VGG
Frauenstraße 22
80469 München

 

Sie erhalten auf Ihre Beschwerde in jedem Fall zeitnah eine schriftliche Stellungnahme der Geschäftsführung.

SCHIEDSSTELLE

Schiedsstelle der Aufsichtsbehörde

Ferner haben Sie die Möglichkeit, sich an die Aufsichtsbehörde der Verwertungsgesellschaften, das Deutsche Patent- und Markenamt, zu wenden. Eine dort eigens eingerichtete Schiedsstelle vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verwertungsgesellschaften und den Nutzern urheberrechtlich geschützter Werke.

 

Kontakt

 

Hausanschrift
Deutsches Patent- und Markenamt
Zweibrückenstraße 12
80331 München

 

Postanschrift
Deutsches Patent- und Markenamt
80297 München
T 089 2195-2673
F 089 2195-3306

Website DPMA Schiedsstelle VGG